Biosicherheit ist das grundlegende Konzept eines Schweinezuchtbetriebs. Keine Infektionskrankheit fällt ohne Grund vom Himmel. Die häufigsten Krankheiten, von denen Schweinebetriebe betroffen sind, sind PED, Blauohr, Pseudorabies und Schweinepest. Nach dem allgemeinen Gesetz der Infektionskrankheiten kann es nur dann eine wirkliche langfristige Sicherheit geben, wenn die Infektionsquelle beseitigt, der Übertragungsweg abgeschnitten und der Anteil der anfälligen Tiere verringert wird. Daher hängt es oft davon ab, ob die Isolierungsmaßnahmen in einem Schweinemastbetrieb perfekt sind oder nicht, ob ein Schweinemastbetrieb mehr Infektionskrankheiten haben wird.

1. Vorschriften für die Bewirtschaftung von Duschräumen in Schweinehaltungsbetrieben
(1) Der Desinfektionsraum für Duschumkleiden sollte drei Teile umfassen: den äußeren Umkleideraum, den Duschraum und den inneren Desinfektionsraum für Umkleiden. Der innere Umkleide- und Desinfektionsraum sollte mit einer Desinfektionsanlage mit ultravioletten Nachtlampen ausgestattet sein.
(2) Jeden Tag muss das Personal, das den Produktionsbereich betritt, baden und die Arbeitskleidung auf dem Gelände wechseln, bevor es den Produktionsbereich betritt. Das Verfahren für das Betreten des Produktionsbereichs lautet: Ausziehen der gesamten Kleidung in der äußeren Umkleidekabine → Abbrausen von Kopf bis Fuß → Abspülen mit Duschgel in der Duschkabine → Betreten der inneren Umkleidekabine, Wechseln der sauberen und desinfizierten Arbeitskleidung und der auf dem Gelände bereitgestellten Hüte, Anziehen der auf dem Gelände bereitgestellten Stiefel, Durchschreiten des Desinfektionsbeckens → Betreten des Produktionsbereichs.
(3) Wenn das Personal den Produktionsbereich verlässt, sollte es die Arbeitskleidung in der inneren Umkleidekabine zurücklassen und nach dem Waschen in der Duschkabine in die äußere Umkleidekabine gehen, um seine eigene Kleidung, Schuhe und Hüte anzuziehen und in den Wohnbereich zurückzukehren.
(4) In der Umkleidekabine muss Ordnung herrschen, und die Nummer der Kleidung jeder Person sollte mit der Nummer der Garderobe übereinstimmen, und zwar eine nach der anderen. Arbeitskleidung und Badetücher sollten ordentlich gefaltet und nach dem Zufallsprinzip abgelegt werden. Legen Sie die Wasserschuhe unter Ihren nummerierten Schrank. Innerhalb und außerhalb der Umkleideräume sollten Bänke oder Hocker vorhanden sein, auf die man sich kurz setzen kann, um das An- oder Ausziehen zu erleichtern.
(5) Der Fußboden und der Duschraum sollten sauber, ordentlich und geruchsneutral gehalten werden. Die Fliesen sind rutschfest gestaltet.
(6) Wenn die Mitarbeiter zur Arbeit gehen, sollten sie sich gegenseitig kontrollieren und auffordern, die Maßnahmen zur Verwaltung der Umkleideräume wirksam umzusetzen.
(7) Jeden Tag wird eine Person benannt, die für das Hygienemanagement des Umkleideraums verantwortlich ist. Die Reinigungszeit beträgt in der Regel eine halbe Stunde, nachdem der Angestellte zur Arbeit gegangen ist, wobei zuerst gereinigt, dann gespült und anschließend trocken geschleift wird; die Reinigung erfolgt mindestens zweimal täglich. Das Desinfektionsmittel im Desinfektionstank sollte zweimal pro Woche neu eingestellt werden.
2. Verwaltungsvorschriften für Isolierhäuser
(1) Ausgestattet mit Isoliereinrichtungen
① Um die Schweinefarm herum sollten Isoliergräben, Mauern und Grüngürtel angelegt werden, und am Eingang der Farm sollten Desinfektionsbecken und Desinfektionsräume eingerichtet werden.
Der Schweinestall auf dem Bauernhof sollte in der Reihenfolge Eberstall (Station) - Zuchthaus - Trächtigkeitsstall - Aufzuchtstall - Säuglingsstall - Maststall - Isolationsstall angeordnet sein.
③ Der Produktionsbereich und der Wohnbereich auf dem Feld sind strikt voneinander getrennt, und es ist eine Trennwand zu errichten, um alle Kanäle zu schließen, die ohne Desinfektion in den Produktionsbereich gelangen.
④Der Betrieb sollte über eine Komplettes System zur Güllebehandlung und unschädliche Behandlungsanlagen für tote Schweine.
Einrichtung unabhängiger Isolier- und Beobachtungsbereiche innerhalb des Produktionsbereichs zur Isolierung und Beobachtung der eingeführten Zuchtschweine und kranken Schweine.
⑥ Außerhalb des Schweinestalls sollten rattenfeste Pflastersteine und vogelsichere Netze angebracht werden.
Jeder Schweinebetrieb sollte 1-2 Schlafräume speziell als Isolationsräume für neue Mitarbeiter und Mitarbeiter, die aus dem Urlaub zurückkehren, einrichten. Der Isolierraum muss jedes Mal desinfiziert werden.
Es ist verboten, andere Hunde, Katzen und andere Tiere im Erzeugungsgebiet zu halten. Es ist strengstens untersagt, andere Tiere und tierische Erzeugnisse in den Produktionsbereich zu bringen.
(2) Besondere Anforderungen an die Personalisolierung
Neue Mitarbeiter, die den Betrieb betreten, und Mitarbeiter in der Schweinefarm sollten nach ihrer Rückkehr in den Betrieb für mindestens 48 Stunden im Wohnbereich isoliert werden. Beim Auftreten größerer regionaler Krankheiten (Seuche V, PED usw.) sollten sie für mindestens 72 Stunden isoliert werden.
Das oben genannte Personal sollte vor dem Betreten des Produktionsbereichs duschen, die Kleidung wechseln und desinfizieren.
③ Personen, die nichts mit der Schweineproduktion zu tun haben, dürfen den Produktionsbereich nicht betreten.
④ Den Züchtern auf dem Hof ist es nicht gestattet, sich zu verirren oder andere Geräte und Ausrüstungen in den Hütten zu benutzen.
(3) Isolierungsvorschriften für eingeführte Schweine
Der Quarantänestall sollte eine Woche, bevor die Quarantäneschweine hineingehen, gründlich gespült und desinfiziert werden, und die Buchten sollten 3 bis 5 Tage lang leer stehen und trocken gehalten werden. Nach dem Verlassen jeder Charge von Zuchtschweinen in Quarantäne sollte der Quarantänestall innerhalb von 24 Stunden gründlich gespült, desinfiziert und trocken gehalten werden. Grundsätzlich sollte der Quarantänestall nach jeder Nutzung für mehr als zwei Wochen leer stehen. Kranke Schweine sollten während der Isolation rechtzeitig diagnostiziert und behandelt werden.
Zuchtschweine, die die Quarantäneinspektion bestanden haben, sollten aus Zuchtbetrieben eingestellt werden, die das "Tierseuchenpräventionszertifikat" aus dem Nicht-Epidemiegebiet erhalten haben. Grundsätzlich dürfen Zuchtschweine mit unklarem Hintergrund in der Serumuntersuchung (einschließlich Pseudorabies gE-positiv, blaue Ohren im aktiven Stadium und unqualifizierte Schweinepest-Antikörper) nicht beliebig in den Betrieb eingestellt werden.
③ Neu eingeführte Zuchtschweine sollten für mehr als 45 Tage in einem Isolationsstall unter Quarantäne gestellt und beobachtet werden. Nur die Zuchtschweine, die die Quarantäne bestanden haben und sich als gesund erwiesen haben, können in den Reservestall gebracht werden, um weiter zu züchten.
Jede Charge importierter Zuchtschweine sollte auch eine "All-in, All-out"-Methode anwenden. Während des Isolations- und Anpassungszeitraums für Zuchtschweine sollte dem Züchter im isolierten Stall der Kontakt zu den Züchtern und Zuchtschweinen in anderen Produktionsbereichen untersagt werden. Während der ersten 2 Wochen der Isolation sollte eine vollständig geschlossene Haltung praktiziert werden. Die Kleidung im Quarantänebereich unterscheidet sich von den anderen Bereichen, und die Arbeitsgeräte sollten unabhängig sein. Tägliche Anomalien sollten rechtzeitig gemeldet und ein Quarantäneprotokoll erstellt werden.
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