In China muss der Standort der Schweinefarm ausgewählt werden, bevor das Schwein aufgezogen wird. Nachdem die Adresse des Schweinemastbetriebs ausgewählt wurde, kann der Bau des Schweinemastbetriebs jedoch nicht sofort erfolgen. Stattdessen ist ein Verfahren erforderlich. Dieses Verfahren wird als Antrag auf einen Schweinemastbetrieb bezeichnet. Nach dem Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung kann mit dem Bau des Schweinemastbetriebs erst begonnen werden; das spezifische Verfahren und die Vorgehensweise sind im Folgenden aufgeführt:

1. Anwendungsbedingungen
(1) Die Standortwahl steht im Einklang mit der allgemeinen Stadtplanung oder der Bauplanung von Dörfern und Städten und entspricht den Anforderungen der Umweltfunktionsplanung und der allgemeinen Flächennutzungsplanung;
(2) Übereinstimmung mit der nationalen Agrarpolitik;
(3) Erfüllung der Anforderungen an eine saubere Produktion;
(4) Die eingeleiteten Schadstoffe überschreiten nicht die vom Staat und vom Bundesland festgelegten Schadstoffeinleitungsnormen;
(5) Die wichtigsten Schadstoffe entsprechen den Anforderungen der Problemkontrolle;
(6) Beauftragung einer qualifizierten Stelle mit der Ausarbeitung der Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts.
2. Zu übermittelnde Informationen
(1) Erstellung eines Berichts über die Umweltverträglichkeitsprüfung Projekt
①Der Antragsbericht für die umweltschutzrechtliche Genehmigung des Projekts;
Bescheinigung über die Projektregistrierung, ausgestellt von der Abteilung für Entwicklung und Reform oder der Abteilung für Wirtschaft und Information;
③Projekt Umweltverträglichkeitsbericht;
④Die vom Umwelttechnologiezentrum zu dem Projekt abgegebenen Bewertungsgutachten;
⑤Für Infrastrukturprojekte müssen Baugenehmigungen und rote Linienpläne vorgelegt werden;
Wenn es um Wasser- und Bodenschutz geht, geben Sie die Stellungnahme der Wasserwirtschaftsverwaltung ab; wenn es um ein Schutzgebiet für landwirtschaftliche Flächen geht, geben Sie die Stellungnahme der Landwirtschafts- und Bodenverwaltung ab; wenn es um den Schutz von Wassertieren geht, geben Sie die Stellungnahme der Fischereiverwaltung ab; wenn es um Naturschutzgebiete geht, geben Sie die Stellungnahme der zuständigen Forstbehörde ab.
⑦Andere Materialien, die von der Umweltschutzbehörde verlangt werden.
(2) Erstellung eines Berichts über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt
①Der Antragsbericht für die umweltschutzrechtliche Genehmigung des Projekts;
Bescheinigung über die Projektregistrierung, ausgestellt von der Abteilung für Entwicklung und Reform oder der Abteilung für Wirtschaft und Information;
③Formular für den Bericht über die Umweltauswirkungen des Projekts;
④Die vom Umwelttechnologiezentrum zu dem Projekt abgegebenen Bewertungsgutachten;
⑤Für Infrastrukturprojekte sind eine Baugenehmigung und ein roter Linienplan erforderlich;
Wenn es um Wasser- und Bodenschutz geht, geben Sie die Stellungnahme der Wasserwirtschaftsverwaltung ab; wenn es um ein Schutzgebiet für landwirtschaftliche Flächen geht, geben Sie die Stellungnahme der Landwirtschafts- und Bodenverwaltung ab; wenn es um den Schutz von Wassertieren geht, geben Sie die Stellungnahme der Fischereiverwaltung ab; wenn es um Naturschutzgebiete geht, geben Sie die Stellungnahme der zuständigen Forstbehörde ab.
⑦Andere Materialien, die von der Umweltschutzbehörde verlangt werden.
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